Informationen für AnrainerInnen

  • Das Betreten der Bahnanlagen ist verboten.
  • Das Abstellen von Fahrzeugen im Gleisbereich ist verboten. In diesem Fall muss das Fahrzeug auf Ihre Kosten abgeschleppt werden.
  • Bauarbeiten im Nahbereich der Bahn sind auf jeden Fall zu melden. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit uns auf.
  • Das widerrechtliche Ablagern von Grünschnitt und sonstigen Abfällen auf Bahngrund ist verboten und wird rechtlich verfolgt.