Informationen für AnschlussbahnbenützerInnen

Bei Bedarf übermitteln wir Ihnen gerne die Nutzungsbedingungen der Anschlussbahn. Dazu wenden Sie sich bitte an unseren AB-Disponenten (dispo@kaltenleutgebnerbahn.at bzw. Tel.: 0660 5010220).

Kommerzielle Regelungen

Bediengebühr

Als Bedienfahrt gilt jede Fahrt, die von der ÖBB-Infrastruktur AG in die Anschlussbahn (ab km 0,364) und von dort zurück in den Bahnhof Liesing führt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Fahrten vom ÖBB Bahnhof Liesing auf die Gleise 6a und 10a. Das EVU zahlt je Bedienfahrt (bestehend aus Hin-und Rückfahrt) einen festgesetzten Betrag unabhängig vom Gewicht und der Zahl der Wagen. Der zur Bedienung notwendige Schrankenposten in Rodaun, sowie ggf. Bewachungs-und Verschubpersonal werden gesondert verrechnet.

Mit der Bezahlung dieses Bedienentgelts sind nachstehende Leistungen abgegolten:

  • Bereitstellung der betriebsfähigen Infrastruktur für die Durchführung von Bedienfahrten
  • Verschub
  • Bereitstellung der Wagen zur Be- und/oder Entladung
  • Disposition zur Ermöglichung gesicherter Bedienfahrten

Weitere Leistungen

Die Abstellung von Wagen ist nach Absprache mit der AB-Disposition auf der Anschlussbahn in Liesing und Waldmühle möglich.

Sonstige Bestimmungen

Die AB Liesing -Waldmühle kann den Betrieb vorübergehend einschränken oder einstellen, wenn dies aus betrieblichen Gründen oder zur Durchführung dringender Erhaltungs-oder Reparaturarbeiten unbedingt erforderlich ist. Sofern es sich um planbare Arbeiten handelt, wird die AB Liesing -Waldmühle diese Arbeiten so rechtzeitig mit dem EVU abstimmen, dass allfällige Fahrplanänderungen etc. rechtzeitig veranlasst werden können. Ansprüche aus Betriebseinschränkungen (z.B. wegen unterbliebener oder verspäteter Bedienfahrten) bestehen nicht.